MEXIKO

MEXIKO

Auslieferungsvertrag mit den Vereinigten Mexikanischen Staaten

EXECUTIVE M

1978 UST LEXIS 317

4. Mai 1978, Datum-Unterschrieben

Nachricht aus dem Präsidenten der Vereinigten Staaten

Übermittlung der Vertrag von Auslieferungsverfahren zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und den Vereinigten Mexikanischen Staaten (Mexiko), unterzeichnet in Mexiko-Stadt am 4. Mai 1978

TEXT:

96. KONGRESS

SENAT

Schreiben vom Übermittlungsgebühr

Das Weiße Haus,

22. März 1979.

Zu den Senat der Vereinigten Staaten:

Im Hinblick auf die Beratung und Zustimmung des Senats der Ratifikation, ich übermitteln hiermit den Vertrag der Auslieferung zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und den Vereinigten Mexikanischen Staaten, unterzeichnet in Mexiko-Stadt am 4. Mai 1978.

Ich auch übermitteln, für die Informationen des Senats, des Berichts des Department of State in Bezug auf den Vertrag.

Der Vertrag ist Teil einer Reihe von modernen Auslieferung Verträge verhandelt mit den Vereinigten Staaten. Es erweitert die Liste der Auslieferung Beleidigende, um Drogen Beleidigende, Flugzeugentführungen zu vereiteln, Bestechung, und der Behinderung der Justiz, sowie viele andere Beleidigende jetzt nicht von unserer Auslieferung bestehenden Vertrag mit Mexiko. [* 2] Bei Inkrafttreten, wird es beendet und ersetzt die bestehenden Auslieferung Vertrag und zusätzliche Übereinkommen zwischen den Vereinigten Staaten und Mexiko.

Dieser Vertrag wird einen wesentlichen Beitrag zur internationalen Zusammenarbeit in der Strafverfolgung. Ich empfehle, dass der Senat geben, frühzeitig und günstigen Erwägungen zu dem EG-Vertrag und geben das Gutachten und die Zustimmung zur Ratifizierung.

Jimmy Carter.

Schreiben der Vorlage

Department of State,

Washington, DC, 5. März, 1979.

Der PRÄSIDENT,

Das Weiße Haus.

DER PRÄSIDENT: Ich habe die Ehre, dem Sie die Auslieferung Vertrag zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und den Vereinigten Mexikanischen Staaten (Mexiko), unterzeichnet in Mexiko-Stadt am 4. Mai 1978. Ich empfehle, dass der Vertrag übertragen werden, um dem Senat für das Gutachten und die Zustimmung zur Ratifizierung.

Dieser Vertrag folgt der Regel die Form und den Inhalt der Auslieferung vor kurzem Verträge, die von dieser Regierung. Der Vertrag sieht die Auslieferung der Flüchtlinge, die mit oder verurteilt jeder von dreißig bis ein Beleidigende in Anhang I des EG-Vertrags. Bedeutende neu aufgeführten Delikte, die nicht in unserem bestehenden Vertrag mit Mexiko, auch in Bezug auf Drogen, [* 3] <1> Flugzeugentführungen zu vereiteln, * und Behinderung der Justiz.

- - - - - - - - - - - - - - - - --Fußnoten-- - - - - - - - - - - - - - - - --

* Beide Mexiko und den Vereinigten Staaten sind Vertragsparteien multilateralen Übereinkommen in Kraft, die Änderung der bestehenden bilateralen Vertrag, um diese Straftaten begangen.

- - - - - - - - - - - - - - - - Fußnoten-End-- - - - - - - - - - - - - - - --

Artikel 1 enthält eine neue gerichtliche Bestimmung, wonach die für die Auslieferung, wenn der Verstoß begangen wurde außerhalb des Hoheitsgebiets des ersuchenden Staates, den ein Staatsangehöriger dieses Staates.

Verbrechen, die außerhalb des Hoheitsgebiets des ersuchenden Staates Mai auch die Grundlage für die Auslieferung, wenn der Verstoß so verpflichtet wäre auch strafbar nach dem Recht des ersuchten Staates unter ähnlichen Umständen. Wie Bestimmungen sind in den USA die Auslieferung Verträge mit Spanien, die Bundesrepublik Deutschland, Japan **, ** und Norwegen. ** Es wird erwartet, dass diese Vorschriften sinnvoll wäre, im Bereich der Betäubungsmittel und Fälschung Verletzungen.

- - - - - - - - - - - - - - - - --Fußnoten-- - - - - - - - - - - - - - - - --

** Diese Verträge sind noch nicht in Kraft getreten.

- - - - - - - - - - - - - - - - Fußnoten-End-- - - - - - - - - - - - - - - - [* 4]

Artikel 2 enthält als der Auslieferung Beleidigende diejenigen, die Bundesrepublik Beleidigende und unter Strafe gestellt werden mit Gefängnis, für einen maximalen Zeitraum von mehr als ein Jahr, in beiden Ländern.

Artikel 2 auch ermächtigt Auslieferung unter bestimmten Bedingungen für einen Versuch zu verpflichten oder eine Verschwörung zu verpflichten, jede Beleidigung der Auslieferung. Dieser Artikel erlaubt auch die Regierung der Vereinigten Staaten, um die Auslieferung einer Person für eine Straftat, wenn der Auslieferung Bundesrepublik Zuständigkeit beruht, die von der Verwendung der E-Mails oder andere Mittel zur Durchführung der zwischenstaatlichen Handel.

Artikel 3 Grenzen Auslieferung für den Fall, dass genügend Beweise vorliegen, nach den Gesetzen des ersuchten Partei, für die Studie der gesuchten Person hatte die Offense wurden im ersuchten Staat oder zu beweisen, dass die gesuchte Person ist die Person, die von den Gerichten der ersuchenden Vertragspartei.

Artikel 4 definiert den räumlichen Geltungsbereich des Vertrags. Dieser Artikel erweitert den normalen Rahmen dieses Konzept, um Flugzeuge während des Fluges. Diese Bestimmung erstreckt sich die Zuständigkeit auch auf Handlungen von Flugzeugen Piraterie, unabhängig davon, ob sie auftreten, über das Gebiet einer der Vertragsparteien.

Artikel 5 enthält die politische Offensive Ausnahme-Klausel. [* 5] Es schließt jedoch aus der Kategorie der politischen Delikte (a) Mord oder andere vorsätzlicher Straftaten gegen das Leben oder die körperliche Unversehrtheit eines Staats-oder Regierungschef, oder ihre Familien, sowie (b) diejenigen, Beleidigende, die von einer Vertragspartei hat eine Pflicht zur Strafverfolgung wegen eines multilateralen Abkommens. Eine ähnliche Beschränkung ist in unserem vor kurzem unterzeichnete Vertrag mit der Bundesrepublik Deutschland.

Artikel 6 enthält eine Bestimmung vor gefährdet. Es schließt die Auslieferung in Fällen, in denen die Person beantragt wurde strafrechtlich verfolgt oder Gericht gestellt und verurteilt oder freigesprochen im ersuchten Staat für die Vergehen, für die Auslieferung beantragt wird.

Artikel 7 schließt Auslieferung, wenn die Strafverfolgung oder Vollstreckung der Strafe für die Vergehen, für die Auslieferung beantragt wird, hat sich zu verjährt von Zeit nach den Gesetzen des ersuchenden oder ersuchten Vertragspartei.

Artikel 8 ermöglicht die Verweigerung der Auslieferung in Fällen, es sei denn, Kapital Zusicherungen sind eingegangen, dass die Todesstrafe wird nicht auferlegt werden, oder wenn auferlegt, wird nicht ausgeführt werden, für ein Delikt nicht strafbar durch den Tod in das Land, aus dem die Auslieferung beantragt wird. Ein ähnlicher Artikel wurde in den jüngsten Verträgen.

Artikel [* 6] 9 befasst sich mit der Auslieferung von Staatsangehörigen. Es ist ähnlich wie in einigen unserer anderen kürzlich unterzeichneten Verträge Auslieferung. Sie gewährt die Exekutive der Ermessensspielraum zur Auslieferung ihrer eigenen Staatsangehörigen. Wenn die Auslieferung verweigert wird auf der Grundlage der Nationalität, die ersuchte Vertragspartei verpflichtet sich zur Vorlage des Falles an die zuständigen Behörden zum Zweck der Strafverfolgung, sofern Partei hat die Gerichtsbarkeit über die Straftat. In diesem Artikel wird so berücksichtigt das Gesetz von Mexiko das Verbot der Auslieferung seiner Staatsangehörigen, sondern die für ihre Verfolgung in Mexiko für die begangenen Vergehen im Ausland.

Artikel 10-21 autline die Verfahren, nach dem die Auslieferung muss dies. Artikel 21 sieht vor, dass die ersuchenden Vertragspartei trägt die Kosten des Verfahrens im Zusammenhang mit der Beförderung der Person gesucht und mit der Übersetzung der Auslieferung Dokumente. Dieser Artikel sieht auch vor, dass die ersuchte Vertragspartei trägt die Kosten der Vereinbarungen gemäß Artikel 13. Dieser Artikel sieht vor, unter anderem, dass die ersuchten Vertragspartei treffen alle erforderlichen Vorkehrungen für interne Auslieferungsverfahren und beschäftigen allen rechtlichen Mitteln, von den Justizbehörden die [* 7] Entscheidungen erforderlich sind, um die perfekte Auslieferungsersuchen. Wir erwarten auch weiterhin die gegenwärtige Praxis, nach denen jedes Land vertreten ist in Auslieferungsfällen Verfahrens durch die anderen Justice Department.

Artikel 22 sieht vor, dass der Vertrag rückwirkend in Kraft zu auslieferungsfähige Delikte, die die vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens und die Strafe nach dem Recht beider Vertragsparteien, wenn verpflichtet.

Artikel 23 sieht vor, dass der Vertrag in Kraft treten wird am Tag der Austausch der Ratifikationsurkunden. Nach Inkrafttreten dieses Vertrags endet der Vertrag von Auslieferungsverfahren zwischen den Vereinigten Staaten und Mexiko, unterzeichnet am 22. Februar 1899, und das Zusatzprotokoll Übereinkommen über die Auslieferung am 25. Juni 1902, 23. Dezember 1925 und 16. August, 1939 .

Das Ministerium für Justiz tritt in die Department of State in Begünstigung Genehmigung dieses Vertrages durch den Senat zu einem frühen Zeitpunkt.

Respektvoll vorgelegt.

Cyrus Vance.

Auslieferungsvertrag zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und den Vereinigten Mexikanischen Staaten

Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Regierung der Vereinigten Mexikanischen Staaten;

Dem Wunsch, zu einer engeren Zusammenarbeit im Kampf gegen Kriminalität und, [* 8] zu diesem Zweck, um sich gegenseitig zu machen bessere Unterstützung auf dem Gebiet der Auslieferung;

Haben sich wie folgt:

ARTIKEL 1

Verpflichtung zur Auslieferung

  1. Die Vertragsparteien kommen überein, sich gegenseitig ausliefern, vorbehaltlich der Bestimmungen dieses Vertrags, Personen, die die zuständigen Behörden der ersuchenden Vertragspartei haben, die mit ein oder Vergehen für schuldig befunden haben, auf die Verpflichtung ein Delikt, oder sind sie von diesen Behörden ein, um eine gerichtlich ausgesprochen Strafe des Freiheitsentzugs für ein Delikt verpflichtet im Gebiet der ersuchenden Vertragspartei.
  2. Für ein Vergehen außerhalb des Hoheitsgebiets des ersuchenden Partei, die ersuchte Vertragspartei die Auslieferung gewährt, wenn:
    1. seine Gesetze würden für die Bestrafung eines solchen Vergehen, die in ähnlichen Umständen, oder
    2. der gesuchten Person ist ein nationales der ersuchenden Vertragspartei, dass Partei und zuständig unter seine eigenen Gesetze, um zu versuchen, dass die Person.

ARTIKEL 2

Auslieferungsfähige strafbare

  1. Die Auslieferung erfolgt vorbehaltlich der Bestimmungen der vorliegenden Vertrag, für vorsätzliche Handlungen, die in einer der Klauseln des Anhangs und unter Strafe gestellt werden in Übereinstimmung mit den Gesetzen der beiden Vertragsparteien mit einer Freiheitsstrafe die maximale Anzahl von [* 9], die nicht weniger als ein Jahr.
  2. Wenn die Auslieferung beantragt wird, für die Ausführung eines Satzes, es wird die zusätzliche Auflage, dass der Teil des Satzes noch abzuwickelnden serviert werden nicht weniger als sechs Monate.
  3. Die Auslieferung wird auch gewährt bei vorsätzlichen Handlungen, die, obwohl sie nicht in der Anlage, unter Strafe gestellt werden, im Einklang mit den föderalen Gesetzen der beiden Vertragsparteien, durch eine Freiheitsberaubung der maximal an, die nicht weniger als ein Jahr.
  4. Vorbehaltlich der Bedingungen, die in den Absätzen 1, 2 und 3, Auslieferung wird auch gewährt:
    1. Für einen Versuch, um ein Delikt: Verschwörung zur Begehung ein Delikt, oder die Teilnahme an der Ausführung einer Straftat oder
    2. Wenn, zum Zweck der Gewährung zuständig, die Regierung der Vereinigten Staaten, den Transport von Personen oder Sachen, die Verwendung der E-Mail oder auf anderem Wege der Durchführung von zwischenstaatlichen oder ausländischen Handels, ist auch ein Element der Offensive.

ARTIKEL 3

Nachweis

Die Auslieferung wird nur gewährt, wenn die Beweise ausreichen, gefunden werden, nach den Gesetzen des ersuchten Vertragspartei, entweder, um die Kontrolle der für die Studie der gesuchten Person, wenn [* 10] die Offense von denen er wurde beschuldigt worden war, dass die Mittel Ort oder zu beweisen, dass er die Person, die von den Gerichten der ersuchenden Vertragspartei.

ARTIKEL 4

Territoriale

  1. Für die Zwecke dieses Vertrags, das Gebiet einer Vertragspartei umfassen alle das Gebiet unter der Gerichtsbarkeit dieser Vertragspartei, einschließlich des Luftraums und der Hoheitsgewässer und Schiffen und Luftfahrzeugen, die in dieser Vertragspartei, wenn eine solche Flugzeuge ist im Flug, wenn die Straftat worden ist.
  2. Für die Zwecke dieses Vertrags, in ein Flugzeug steigen werden als im Flug zu jeder Zeit ab dem Zeitpunkt, wenn alle seine externen Türen geschlossen sind nach der Einschiffung bis zu dem Zeitpunkt, wenn eine solche Tür geöffnet wird für die Ausschiffung.

ARTIKEL 5

Politischen und militärischen Beleidigende

  1. Die Auslieferung wird nicht bewilligt, wenn die Straftat, für die sie beantragt wird, ist die politische oder einer politischen Charakter.
    Wenn alle stellt sich die Frage, die Anwendung der vorstehenden Ziffer, die ausführende Behörde des ersuchten Vertragspartei entscheidet.
  2. Für die Zwecke dieses Vertrags, die folgenden Verstöße werden nicht als Delikte, die in Absatz 1:
    1. Die [* 11] Mord oder andere vorsätzlichen Verbrechen gegen das Leben oder die körperliche Unversehrtheit eines Staats-oder Regierungschef oder von seiner Familie, einschließlich der Versuche, eine solche Beleidigung.
    2. Ein Vergehen, die die Vertragsparteien Mai haben die Pflicht zur Strafverfolgung wegen eines multilateralen internationalen Abkommen.
  3. Die Auslieferung wird nicht bewilligt, wenn die Straftat, für die Auslieferung beantragt wird, ist eine rein militärische Offensive.

ARTIKEL 6

Ne bis in idem

Die Auslieferung wird nicht bewilligt, wenn die Person gesucht wurde strafrechtlich verfolgt oder versucht wurden und verurteilt oder freigesprochen von der ersuchten Partei für die Vergehen, für die Auslieferung beantragt wird.

ARTIKEL 7

Lapse of Time

Die Auslieferung wird nicht bewilligt, wenn die Strafverfolgung oder die Vollstreckung der Strafe für die Vergehen, für die Auslieferung beantragt wurde geworden verjährt durch das Erlöschen der Zeit nach den Gesetzen des ersuchenden oder ersuchten Vertragspartei.

ARTIKEL 8

Capital Punishment

Wenn das Delikt, für die Auslieferung beantragt wird, unter Strafe gestellt wird, indem der Tod nach dem Recht der ersuchenden Vertragspartei und nach dem Recht des ersuchten Partei nicht durch eine solche Strafe für dieses Vergehen, die Auslieferung kann abgelehnt werden, es sei denn, die ersuchende [* 12] Party liefert diese Garantien von der ersuchten Vertragspartei der Auffassung, reicht aus, dass die Todesstrafe wird nicht erhoben, oder, wenn auferlegt, dürfen nicht ausgeführt werden.

ARTIKEL 9

Auslieferung von Staatsangehörigen

  1. Weder Vertragsparteien sind verpflichtet, um ihre eigenen Staatsangehörigen, sondern die ausführende Behörde des ersuchten Vertragspartei, wenn nicht verhindert, dass sich nach dem Recht dieses Partei, die Macht haben, um sie, wenn sie in ihrem Ermessen, es gilt als ordnungsgemäße zu tun.
  2. Wenn die Auslieferung wird nicht gewährt, die gemäß Absatz 1 dieses Artikels, die ersuchte Vertragspartei unterbreitet den Fall seinen zuständigen Behörden zum Zweck der Strafverfolgung, sofern Partei hat die Gerichtsbarkeit über die Straftat.

ARTIKEL 10

Auslieferungsverfahren und die erforderlichen Dokumente

  1. 1. Der Antrag auf Auslieferung erfolgt auf diplomatischem Weg übermittelt.
  2. 2. Der Antrag auf Auslieferung enthält die Beschreibung der Straftat, für die Auslieferung beantragt wird, und sind folgende Unterlagen beizufügen:
    1. Eine Darstellung des Sachverhalts, der Fall;
    2. Der Wortlaut der gesetzlichen Bestimmungen, in denen die wesentlichen Elemente der Straftat;
    3. Der Wortlaut der gesetzlichen Bestimmungen, in denen die Strafe für die Beleidigung;
    4. ([* 13] d) Der Wortlaut der gesetzlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Frist für die Strafverfolgung oder der Vollstreckung der Strafe der Offense;
    5. Die Fakten und persönlichen Daten der gesuchten Person, die seine Identifizierung ermöglichen und, soweit möglich, Informationen über seine Lage.
  3. 3. Darüber hinaus, wenn der Antrag auf die Auslieferung bezieht sich auf eine Person, die noch nicht verurteilt worden ist, es sind folgende Unterlagen beizufügen:
    1. Eine beglaubigte Abschrift des Haftbefehls, die von einem Richter oder einer anderen gerichtlichen Offizier der ersuchenden Vertragspartei;
    2. Beweismittel, die in Übereinstimmung mit den Gesetzen der ersuchten Vertragspartei, rechtfertigen würde, die Festnahme und das Engagement für den Prozess gegen die Person gesucht, wenn die Offense waren dort.
  4. Wenn der Antrag auf die Auslieferung bezieht sich auf eine verurteilte Person, so ist ihm eine beglaubigte Abschrift des Urteils der Überzeugung, die von einem Gericht des ersuchenden Vertragspartei.
    Wenn die betreffende Person für schuldig befunden, aber nicht verurteilt, deren Auslieferung ersucht wird ergänzt durch eine Zertifizierung in diesem Sinne und eine beglaubigte Abschrift des Haftbefehls.
    Läßt sich die betreffende Person bereits verurteilt worden ist, den Antrag auf Auslieferung durch [* 14] eine Zertifizierung der Sanktion und die Angabe, welcher Teil der Strafe wurde nicht durchgeführt.
  5. Alle Dokumente, müssen von der ersuchenden Vertragspartei in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Vertrags wird begleitet von einer Übersetzung in der Sprache des ersuchten Vertragspartei.
  6. Die Dokumente, die nach diesem Artikel, ist dem Ersuchen um Auslieferung, so empfangen werden, wenn Beweise in:
    1. Im Falle einer Anfrage aus den Vereinigten Staaten, sie sind durch die amtlichen Siegel des Department of State und legalisiert durch die Art, die von der mexikanischen Recht;
    2. Im Falle einer Anfrage aus den Vereinigten Mexikanischen Staaten, sie sind zertifiziert durch den Grundsatz diplomatischen oder konsularischen Offizier der Vereinigten Staaten in Mexiko.

ARTIKEL 11

Vorläufige Festnahme

  1. In dringenden Fällen kann der, kann jede der Vertragsparteien, auf diplomatischem Weg, die vorläufige Festnahme eines Beschuldigten oder verurteilten Person. Der Antrag enthält eine Beschreibung der Straftat, für die die Auslieferung beantragt wird, eine Beschreibung der gesuchten Person und seinen Aufenthaltsort, ein Unternehmen zu formalisieren den Antrag [* 15] für die Auslieferung, und eine Erklärung über das Bestehen eines Haftbefehls ausgestellt von einer zuständigen Justizbehörde oder eines rechtskräftigen Urteils aus Überzeugung gegen die Person beantragt wird.
  2. Nach Eingang eines solchen Antrags, die ersuchte Vertragspartei trifft die erforderlichen Schritte zur Sicherung der Verhaftung des Verfolgten.
  3. Vorläufige Festnahme wird beendet, wenn innerhalb einer Frist von 60 Tagen nach der Festnahme des Verfolgten, die ausführende Behörde des ersuchten Vertragspartei ist nicht der formelle Antrag für die Auslieferung und die Dokumente, die in Artikel 10.
  4. Die Tatsache, dass die vorläufige Verhaftung beendet wird gemäß Ziffer 3 berührt nicht die Auslieferung der gesuchten Person, wenn der Antrag auf Auslieferung und die erforderlichen Dokumente, die in Artikel 10 werden zu einem späteren Zeitpunkt.

ARTIKEL 12

Weitere Nachweise

Wenn die ausführende Behörde des ersuchten Vertragspartei der Auffassung, dass die Beweise erbracht zur Unterstützung des Antrags auf Auslieferung ist nicht ausreichend, um zur Erfüllung der Anforderungen dieses Vertrags, dass die Partei so fordert der Präsentation der erforderlichen zusätzlichen Beweise.

ARTIKEL 13

Verfahren

  1. Der Antrag auf Auslieferung zur Verfügung stellen, werden [* 16] im Einklang mit den Rechtsvorschriften des ersuchten Vertragspartei.
  2. Die ersuchte Vertragspartei trifft alle erforderlichen Vorkehrungen für interne Verfahren aus dem Antrag auf Auslieferung.
  3. Die zuständigen Justizbehörden des ersuchten Partei wird ermächtigt, beschäftigen alle rechtlichen Mittel in ihrer Macht steht, von dem für die Justizbehörden der Beschlüsse, die für die Auflösung der Antrag auf Auslieferung.

ARTIKEL 14

Entscheidung und Surrender

  1. Die ersuchte Vertragspartei unverzüglich kommunizieren an den ersuchenden Partei ihre Entscheidung über den Antrag auf Auslieferung.
  2. Im Falle der vollständigen oder teilweisen Ablehnung eines Antrags für die Auslieferung, die ersuchte Vertragspartei nimmt die Gründe, auf denen er beruht.
  3. Wenn die Auslieferung gewährt wird, die Übergabe der gesuchten Person erfolgt so zeitig wie Mai werden durch die Gesetze der ersuchten Vertragspartei. Die zuständigen Behörden der Vertragsparteien einigen sich auf den Zeitpunkt und den Ort der Übergabe der gesuchten Person.
  4. Wenn die zuständige Behörde hat den Haftbefehl oder bestellen Sie für die Auslieferung der gesuchten Person und er ist nicht aus dem Hoheitsgebiet der ersuchten Vertragspartei innerhalb der vorgeschriebenen [* 17] Zeitraum, er wird auf Freiheit und die ersuchte Vertragspartei kann in der Folge Auslieferung ablehnen, ihn für das gleiche Delikt.

ARTIKEL 15

Verzögerte Surrender

Die ersuchte Vertragspartei, nach der die Gewährung der Auslieferung, kann die Übergabe der gesuchten Person, wenn diese Person wird wegen oder wird damit ein Satz in das Gebiet der ersuchten Vertragspartei für ein anderes Delikt, bis zum Abschluss des Verfahrens oder die volle Vollstreckung der Strafe, dass erlassen wurde.

ARTIKEL 16

Anträge auf Auslieferung von Drittstaaten

Die ersuchte Vertragspartei, im Falle der Entgegennahme von Anträgen aus der anderen Vertragspartei und von einem oder mehreren dritten Staaten für die Auslieferung von der gleichen Person, sei es für das gleiche Delikt oder für verschiedene Delikte, entscheidet, in dem ersuchenden Staat so erteilt es die Auslieferung dieser Person.

ARTIKEL 17

Grundsatz der Spezialität

  1. Eine Person im Rahmen des vorliegenden Vertrags werden nicht inhaftiert, vor Gericht gestellt oder bestraft, die im Hoheitsgebiet der ersuchenden Vertragspartei für ein Vergehen andere als die, für die Auslieferung gewährt worden ist, noch ausgeliefert werden von dieser Vertragspartei zu einem dritten Staat, es sei denn:
    1. Er hat das Hoheitsgebiet der ersuchenden Vertragspartei [* 18] nach seiner Auslieferung und hat sich freiwillig zurückgegeben wird;
    2. Er hat nicht das Hoheitsgebiet der ersuchenden Vertragspartei innerhalb von 60 Tagen, nachdem sie frei, dies zu tun, oder
    3. Die ersuchte Vertragspartei hat ihre Zustimmung zur seiner Verhaftung, Prozess, Bestrafung oder Auslieferung in einen Mitgliedstaat, für ein Vergehen andere als die, für die die Auslieferung bewilligt wurde. Diese Bestimmungen gelten nicht für Delikte, die nach der Auslieferung.
  2. Sollten im Verlauf des Verfahrens die Einstufung der Offense geändert wird, für die die Person beantragt wurde, er wird verurteilt und versucht unter der Bedingung, dass die Offense, in ihrer neuen Rechtsform:
    1. Basiert auf der gleichen Gruppe von Tatsachen, die in den Antrag auf Auslieferung und in den Dokumenten, die in seine Unterstützung; und
    2. Unter Strafe gestellt wird mit der gleichen maximalen Satz wie der Kriminalität, für die er ausgeliefert wurde oder mit einem geringeren Satz.

ARTIKEL 18

Zusammenfassung Auslieferung

Wenn die Person gesucht informiert die zuständigen Behörden der ersuchten Vertragspartei, dass er zustimmt, werden ausgeliefert, so kann diese Vertragspartei gewähren seine Auslieferung ohne weitere Verfahren, und treffen alle Maßnahmen, die gemäß ihrer Gesetze auf, die [* 19] Auslieferung. In diesen Fällen Artikel 17 findet keine Anwendung.

ARTIKEL 19

Rückgabe von Eigentum

  1. In dem Maße zulässig, nach dem Recht des ersuchten Vertragspartei und vorbehaltlich der Rechte Dritter, die gebührend berücksichtigt, in den Artikeln, Instrumente, Gegenstände von Wert oder Dokumente im Zusammenhang mit der Straftat, unabhängig davon, ob oder nicht verwendet für seine Ausführung oder , die in irgendeiner anderen Form Mai werden Material Beweise für die Anklage, wird Verzichts auf die Gewährung der Auslieferung, auch wenn die Auslieferung nicht erfolgt aufgrund der Tod, Verschwinden, oder Flucht des Angeklagten.
  2. Die ersuchte Vertragspartei kann als Voraussetzung für die Übergabe von Artikeln auf eine zufrieden stellende Zusicherung der ersuchenden Vertragspartei, dass die Artikel werden zurückgegeben, die der ersuchten Vertragspartei so bald wie möglich.

ARTIKEL 20

Transit

  1. Das Recht auf Beförderung durch das Hoheitsgebiet einer der Vertragsparteien eine Person, die nicht die Staatsangehörigkeit dieser Vertragspartei Übergabe an die andere Vertragspartei von einem dritten Staat wird gewährt bei der Präsentation auf diplomatischem Weg eine beglaubigte Abschrift der Entscheidung über die Auslieferung, vorausgesetzt, dass aus Gründen der öffentlichen Ordnung sind nicht gegen den Transit. [* 20]
  2. Die Behörden der Transit-Staat in deren Zuständigkeitsbereich die das Sorgerecht für die Person ausgeliefert, während diese Person in seinem Hoheitsgebiet.
  3. Die Partei, auf die die Person ausgeliefert wurde erstattet der Staat durch dessen Gebiet die betreffende Person befördert wird für alle Kosten, die durch die letztere im Zusammenhang mit einer solchen Transport.

ARTIKEL 21

Aufwendungen

Die ersuchte Vertragspartei trägt die Kosten der Vereinbarungen gemäß Artikel 13, mit der Ausnahme, dass die Kosten für die Übersetzung von Dokumenten und, falls zutreffend, für die Beförderung der Person bestellt ausgeliefert wird von der ersuchenden Vertragspartei.

ARTIKEL 22

Anwendungsbereich

  1. Dieser Vertrag gilt für Straftaten, die in Artikel 2 vor und nach diesem Vertrag in Kraft tritt.
  2. Ersuchen um Auslieferung, die im Rahmen Prozess zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Vertrags, so gelöst werden in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des EG-Vertrags vom 22. Februar, 1899, und das Zusatzprotokoll Übereinkommen über die Auslieferung vom 25. Juni 1902, 23. Dezember 1925 , Und 16. August 1939.

ARTIKEL 23

Ratifizierung, Inkrafttreten, Kündigung

  1. Dieser Vertrag unterliegt [* 21] Ratifizierung; den Austausch von Instrumenten bei der Ratifizierung erfolgt in Washington so schnell wie möglich.
  2. Dieser Vertrag tritt am Tag der Austausch der Ratifikationsurkunden.
  3. Bei Inkrafttreten dieses Vertrags, den Vertrag von Auslieferung vom 22. Februar 1899 und das Zusatzprotokoll Übereinkommen über die Auslieferung vom 25. Juni 1902, 23. Dezember 1925 und 16. August 1939 zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und den Vereinigten Mexikanischen Staaten, ist nicht mehr zu haben Wirkung unbeschadet der Bestimmungen des Artikels 22.
  4. Jede Vertragspartei kann diesen Vertrag durch eine entsprechende Mitteilung an die andere Vertragspartei. Die Kündigung wird sechs Monate nach dem Eingang der Mitteilung verlangen.

Geschehen in zwei Urschriften, in englischer und spanischer Sprache, die beide gleichermaßen verbindlich ist, in Mexiko-Stadt dieser vierten Tag der Mai, eintausendneunhundertsiebzig bis acht.

FÜR DIE REGIERUNG DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA:

Cyrus Vance.

Für die Regierung der Vereinigten Mexikanischen Staaten:

S. ROEL.

ANHÄNGE:

ANHANG

  1. Mord oder Totschlag; Abtreibung.
  2. Bösartiger Verwundung oder Verletzung.
  3. Aufgabe von Minderjährigen oder anderen Angehörigen, wenn es die Gefahr von Verletzungen oder Tod.
  4. Entführung; Kind stehlen; Entführung; [* 22] falsche Freiheitsstrafe.
  5. Vergewaltigung; gesetzlichen Vergewaltigung; unanständig Angriff; Korruption von Minderjährigen, einschließlich der rechtswidrigen sexuellen Handlungen mit oder auf Kinder unter dem Alter von Zustimmung.
  6. Prokura; Förderung der Prostitution oder zu erleichtern.
  7. Raub, Einbruch, Diebstahl.
  8. Betrug.
  9. Veruntreuung.
  10. Ein Verstoß gegen die Gesetze im Zusammenhang mit der Fälschung und Fälschung.
  11. Erpressung.
  12. Empfangen oder den Transport von Geld, Wertpapieren wertvolle, oder anderes Eigentum zu wissen, das gleiche zu haben unrechtmässig erlangten.
  13. Brandstiftung; böswillige Verletzung des Eigentums.
  14. Verstöße gegen die Rechtsvorschriften über den Verkehr in, Besitz, Erzeugung, Herstellung, die Einfuhr oder die Ausfuhr von gefährlichen Drogen und Chemikalien, einschließlich Drogen, Cannabis, Psychopharmaka, Opium, Kokain, oder ihre Derivate.
  15. Verstöße gegen die Rechtsvorschriften über die Kontrolle giftiger Chemikalien oder Stoffe gesundheitsschädlich.
  16. Piraterie.
  17. Verstöße gegen die Sicherheit der Transportmittel, einschließlich einer Handlung gefährden würde, dass eine Person in einem Transportmittel.
  18. Ein Vergehen im Zusammenhang mit rechtswidrigen Beschlagnahme oder Ausübung der Kontrolle der Züge, Flugzeuge, Schiffe oder andere Transportmittel.
  19. Beleidigende gegen [* 23] die Gesetze im Zusammenhang mit Waffen verboten, und die Kontrolle von Schusswaffen, Munition, Sprengstoff, Brandsätze oder nukleare Materialien.
  20. Ein Verstoß gegen die Rechtsvorschriften über den internationalen Handel und Transfers von Geldern oder wertvolle Metalle.
  21. Ein Verstoß gegen die Rechtsvorschriften über die Einfuhr, Ausfuhr, oder internationale Durchfuhr von Waren, Artikel, oder Waren, einschließlich der historischen oder archäologischen Gegenstände.
  22. Verstöße gegen die Zoll-Gesetze.
  23. Verstöße gegen die Rechtsvorschriften über die Kontrolle von Unternehmen, Banken oder anderen Unternehmen.
  24. Verstöße gegen die Gesetze im Zusammenhang mit dem Verkauf von Wertpapieren, einschließlich Aktien, Anleihen und Instrumente des Kredits.
  25. Verstöße gegen die Rechtsvorschriften über Konkurs oder Sanierung einer Gesellschaft.
  26. Verstöße gegen die Rechtsvorschriften über das Verbot der Verfütterung von Monopol-oder unlauteren Transaktionen.
  27. Verstöße gegen die Gesetze zum Schutz des gewerblichen Eigentums oder das Urheberrecht.
  28. Verstöße gegen die Gesetze im Zusammenhang mit Missbrauch von öffentlicher Gewalt verbunden sind.
  29. Bestechung, einschließlich Werbung, Angebot und Annahme von Bestechungsgeldern.
  30. Meineid, falsche Angaben auf etwaige staatliche Behörde. Subornation von Meineid oder falsche Angaben.
  31. [* 24] strafbare gegen die Gesetze in Bezug auf Behinderung der Ermittlungen der Justiz einschließlich beherbergen Kriminelle und Unterdrückung von Beweismitteln.

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